Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine der zentralen Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts – und in vielen kleinen Betrieben weniger bekannt, als es sein sollte. Gerade in Branchen mit Schichtarbeit, wie Gastronomie, Pflege oder Einzelhandel, sind Verstöße keine Seltenheit. Nicht immer aus böser Absicht, sondern oft schlicht aus Unkenntnis.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen – ohne juristische Fachsprache, aber mit dem Anspruch auf Richtigkeit.
Die tägliche Höchstarbeitszeit
Das ArbZG erlaubt eine werktägliche Arbeitszeit von grundsätzlich acht Stunden. Diese darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden – aber nur dann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Werktage sind dabei Montag bis Samstag. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind Ruhetage und unterliegen eigenen Regelungen.
Ruhepausen während der Arbeitszeit
Das Gesetz schreibt Ruhepausen vor, die nicht zur Arbeitszeit zählen:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
Die Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten betragen. Eine Pause, die nebenbei am Tresen genommen wird, gilt rechtlich nicht als Ruhepause.
Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten
Nach dem Ende einer Arbeitsschicht müssen Arbeitnehmer mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben, bevor sie wieder anfangen. Wer also um 23 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 10 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.
Diese Regelung ist in der Praxis eine der häufigsten Ursachen für unbeabsichtigte Verstöße – besonders in Betrieben mit wechselnden Schichten und kurzfristigen Planänderungen.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich gilt: An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Es gibt jedoch branchenspezifische Ausnahmen, die für Gastronomie, Gesundheitswesen, Einzelhandel und weitere Bereiche gelten.
Wer Sonn- und Feiertagsarbeit anordnet, muss dafür Sorge tragen, dass Arbeitnehmer entsprechende Ersatzruhetage erhalten. Die genauen Regelungen hängen von der Branche und ggf. vom Tarifvertrag ab.
Aufzeichnungspflicht
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und den nachfolgenden Entwicklungen in der deutschen Rechtsprechung ist klar: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Ein einfaches Vertrauensmodell ohne jegliche Dokumentation ist nicht mehr haltbar.
Für kleine Betriebe bedeutet das nicht zwingend ein teures Zeiterfassungssystem. Aber es bedeutet, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert sein müssen.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden – mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß. In schweren oder wiederholten Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Kontrollen durch die zuständigen Behörden sind in manchen Branchen häufiger als vermutet. Wer seinen Dienstplan digital führt und Arbeitszeiten dokumentiert, ist hier deutlich besser aufgestellt.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Das Arbeitszeitgesetz enthält zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen – insbesondere für bestimmte Branchen und Tarifverträge. Im Zweifel sollte immer eine rechtliche Fachkraft konsultiert werden.
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