Kaum ein Thema führt in kleinen Betrieben so regelmäßig zu Fragen wie der Urlaubsanspruch. Wie viel Urlaub muss ich gewähren? Was passiert, wenn jemand während des Urlaubs krank wird? Verfällt nicht genommener Urlaub am Jahresende? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen – ohne Anspruch auf rechtliche Beratung.
Der gesetzliche Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch fest. Es rechnet mit einer Sechs-Tage-Woche (Montag bis Samstag) und schreibt 24 Werktage Mindesturlaub pro Jahr vor – das entspricht vier Wochen.
Da heute die Fünf-Tage-Woche der Standard ist, werden die 24 Werktage anteilig umgerechnet: 20 Arbeitstage pro Jahr. Das Ergebnis ist dasselbe – vier Wochen Urlaub – nur die Zählweise unterscheidet sich.
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen mehr vor – 25, 28 oder 30 Tage sind in zahlreichen Branchen üblich. Der gesetzliche Mindesturlaub ist jedoch eine absolute Untergrenze, von der nicht nach unten abgewichen werden darf.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach der Stundenanzahl, sondern nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Eine Teilzeitkraft, die drei Tage die Woche arbeitet, hat einen anteiligen Anspruch:
20 Tage (Vollzeit, 5 Tage/Woche) ÷ 5 × 3 = 12 Arbeitstage Mindesturlaub pro Jahr.
Das klingt nach weniger, entspricht aber demselben Verhältnis – und denselben vier Wochen Freizeit im Jahr.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Wer kürzer beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat.
Das ist vor allem bei Neueinstellungen und Kündigungen relevant: Wer im März anfängt und im Dezember kündigt, hat keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist.
Urlaub und Kündigung
Endet das Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub abgegolten werden – das heißt, er wird finanziell ausgezahlt. Eine einfache Streichung des Resturlaubs ist nicht zulässig.
Wichtig: Arbeitnehmer sollten ihren Urlaub möglichst vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist die Abgeltung der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich.
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank und weist dies durch ein ärztliches Attest nach, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Die betroffenen Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Voraussetzung ist die rechtzeitige Meldung beim Arbeitgeber und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer krank wird und einfach schweigt, kann sich nicht nachträglich auf diese Regelung berufen.
Verfällt Urlaub am Jahresende?
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Nicht genommener Urlaub verfällt jedoch nicht automatisch zum 31. Dezember. Er kann unter bestimmten Bedingungen ins nächste Jahr übertragen werden – insbesondere dann, wenn betriebliche oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) die Inanspruchnahme verhindert haben.
Der Europäische Gerichtshof hat zudem geurteilt, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer aktiv darauf hinweisen müssen, dass ihr Urlaubsanspruch zu verfallen droht. Wer das nicht tut, riskiert, dass der Urlaub auch nach dem Jahresende noch geltend gemacht werden kann.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Einzelfall – besonders bei Tarifverträgen, Sonderregelungen oder arbeitsrechtlichen Konflikten – sollte immer ein Rechtsanwalt oder eine zuständige Gewerkschaft hinzugezogen werden.
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